Hinweise auf Rechtsvorschriften und nützliche Links in Zusammenhang mit der Abfahrtskontrolle
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Fahrerverpflichtung
Die Pflicht zur Abfahrtskontrolle ergibt sich aus § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der als Verantwortlichen für die Betriebs- und Verkehrssicherheit den Fahrer festlegt.
Fahrzeughalterverpflichtung
§ 31 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ergänzt diese Verantwortlichkeit um den Halter. Hier geht es in erster Linie um Fahrzeugmängel, die man bei „zumutbarer Prüfung“ bemerken kann.
Weiterführende Links rund um das Thema LKW-Abfahrtskontrolle
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PDF-Dokument DGUV Grundsatz 314-002, vormals BGG 915
Weitere FAQ zur Abfahrtskontrolle
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